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Tantiemen erhalten für gemafreie Musik?

Die Fragestellung lautet genauer: Kann ein gemafreier Komponist Tantiemen für die öffentliche Wiedergabe eines seiner Werke erhalten, zum Beispiel bei der Ausstrahlung von Werbemusik im Fernsehen, obwohl er kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA ist?

Im Prinzip ja. Jeder Komponist kann seine gemafreien Werke einem Musikverlag anbieten, der dann dieses eine oder mehrere Werke bei der GEMA anmeldet. Dazu macht man nur ein kleines Kreuz am Werkanmeldebogen und schon sind die Werke eines gemafreien Komponisten gemapflichtig geworden. Wenn ein Werk durch einen Verlag angemeldet wird, werden die dem Komponisten zustehenden Tantiemen dem Verlag treuhänderisch ausgeschüttet.

Sobald auch die entsprechende AV Meldung ausgefüllt ist und der Verlagsvertrag die Inverlagnahme der Musik ab der Entstehung des Werkes vorsieht, kann man damit rechnen, dass die GEMA die Ausstrahlungen der Werke in die folgende reguläre Abrechnung einfließen lässt.

Wenn zum Beispiel eine bundesweite TV-Kampagne mit einem gemafreien Musiktitel unterlegt wird, wäre es ein leichtes, diese Musik nachträglich zu GEMA Repertoire zu machen und eine Tantiemen-Ausschüttung in erheblicher Höhe auszulösen.

So kann man auch als gemafreier Komponist für eine Ausstrahlung seiner Musik im Fernsehen die entsprechenden Anteile ausgezahlt bekommen.

Es gibt bei der Inverlagnahme bislang gemafreier Musik allerdings einiges an Fristen zu beachten. Ein kompetenter Musikverlag, der in diesem speziellen Bereich über die nötigen Kenntnisse verfügt, ist zum Beispiel die newhousemusic Musikverlag KG in Düsseldorf.