Vielen Werbetreibenden und Filmproduktionen ist gar nicht bewusst, dass man GEMA zahlen muss für Werbespots, die man parallel zur Ausstrahlung im TV auch im Internet präsentiert.
Das Anmeldeprocedere der Musik für Werbespots ist für die Werbeagenturen oder die Werbetreibenden ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der nur sehr ungern betrieben wird.
Einige Urheber, die GEMA-Mtglieder sind, haben deshalb die Online-Rechtevergabe selbst in der Hand. Die musicready! Werbemusiktitel beispielsweise sind im Online Bereich gemafrei.
Man kann man die Titel also problemlos in TV-Werbung einsetzen, und beim Einsatz im Internet muss keine zusätzlichen Verträge mit der GEMA abschliessen und Gebühren abzuführen.
Der entsprechende Passus im Berechtigungsvertrag der Urheber mit der GEMA wurde gestrichen, somit kommt der Online-Tarif der GEMA bei musicready! nicht zur Anwendung


