Die Unterscheidung zwischen exklusiver und non-exklusiver Nutzung sollte klar sein. Wer etwas exklusiv nutzt, ist der einzige, der etwas nutzt. Bei non-exklusiver Nutzung ist es mehreren Parteien erlaubt, das Gleiche zu nutzen.

Bei Musik in Werbespots wird meist eine exklusive Nutzung der verwendeten Musik vereinbart. Denn es würde schon merkwürdig sein, wenn zwei verschiedene Spots mit der gleichen Musik in einem Werbeblock ausgestrahlt würden.
Es kommt zwar häufiger vor, dass bekannte Musikstücke wie zum Beispiel 'Carmina Burana' von Carl Orff oder 'The Power' von Snap wiederholt in verschiedenen Werbespots für die unterschiedlichsten Produkte eingesetzt werden.
Im Allgemeinen wird jedoch eine exklusive Nutzung angestrebt. Deshalb wird in vielen Fällen eine Auftragskomposition erteilt, die als Bedingung die exklusive Verwendung der Produktion in einem bestimmten TV-Werbespot vorsieht.
Wenn das Budget des Werbetreibenden allerdings nicht für die Erteilung eines individuellen Kompositionsauftrages ausreicht, wird gerne auf Online Musik Archive zurückgegriffen. Da kann man aus vielen vorproduzierten Musikstücken etwas auswählen, was zum Projekt passt. Preislich liegen die Online Musik Archive wesentlich unter den Kosten für eine Auftragskomposition.
Diese Musik könnten Sie übrigens non-exklusive verwenden:
Heroes
Heroes baut konsequent Spannung auf durch die aus vielen Hollywoodfilmen bekannte klassische Orchesterinstrumentierung. Der Chor verleiht dem Track eine grossartige Dimension. Das Ende erinnert an die finalen Momente klassischer Symphonien. Passt gut zu Trailern und Imagefilmen.
Dieser Track ist non-exklusiv einlizensierbar bei musicready!, dem innovativen Downloadportal für Musik für die Werbung.


