notework, netzwerk der verbundenheit

Online Nutzung

Die Nutzung von gemapflichtiger Musik im Internet setzt eine Rechteeinholung bei der GEMA voraus. Diese Lizensierung wird durch den aktuellen Tarif VR-WI geregelt.

Dort ist geregelt, welche Höhe für welche Nutzungsarten in Verbindung mit dem Charakter der Webseite an die GEMA zu zahlen ist.

Dieses verwirrende und nicht leicht zu durchschauende Tarifwerk führt dazu, dass viele Werbetreibende zu gemafreier Musik greifen, um nicht in die bürokratischen Prozesse mit der korrekten Anmeldung der auf der eigenen Website veröffentlichten TV-Spots verwickelt zu werden.


Wenn jedoch von den Urhebern von Werbemusik und Trailermusik die Rechtevergabe im Online-Bereich selbst wahrgenommen wird, entfällt die Verpflichtung zur Anmeldung der verwendeten Musik bei der GEMA für die Nutzung im Internet.

So ist es zum Beispiel beim Online Werbemusik Portal musicready! geregelt. Die angebotene gemapflichtige Musik berechtigt zur Ausschüttung von Tantiemen im Fernsehen, die Rechtevergabe für den Internetbereich wird von den Urhebern jedoch eigenständig vergeben.