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GEMA TARIF: TV Werbung

Die Verwendung von Musik in einem TV Spot unterliegt keiner gesonderten Berechnung durch die GEMA. Alle Fernsehsender haben neben der Lizensierung durch die Landesmedienanstalten auch einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen, durch welchen sie einen bestimmten Anteil ihrer Werbeeinnahmen an die GEMA zahlen.

So wird gewährleistet, dass die Ausstrahlung von Musik zu einer Vergütung an die herstellenden Komponisten führt. Die grossen Sender in Deutschland führen ganz genaue Listen, wann welche Musik ausgestrahlt wurde. Das nennt man eine Einzelmusikaufstellung. Es handelt sich u.a. um die Sender RTL, RTL2, Pro7, SAT.1, VOX, Super RTL, Premiere und die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF, 3sat und KIKA . Auch der Kabelkanal, Das Vierte, Tele5, D-MAX und VIVA I müssen eine solche Aufstellung an die GEMA liefern. Merkwürdigerweise gilt dies nicht für MTV.

Die kleineren Sender wie N-TV, TM3, DSF und QVC  müssen keine Einzelmusikaufstellung liefern, deren Zahlungen an die GEMA werden pauschal in die Gesamtausschüttung an die Komponisten und Verlage eingebracht.

  • Dem Werbetreibenden entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Verwendung von Musik in einem TV Spot

Generell gilt: Für die Verwendung von Musik in TV Spots muss der Kunde nichts extra bezahlen, denn die anfallenden Tantiemen des Komponisten werden mit den Buchungskosten des Spots beim Sender abgegolten. Ein TV Spot ohne Musik kostet bei der Werbezeiteneinbuchung genauso viel wie einer mit Musik.