Die GEMA-Werkanmeldung ist die Basis, um für ein Stück selbst komponierter Musik eine Ausschüttung in Form von Tantiemen für die Vervielfältigung oder die öffentliche Aufführung zu erhalten.
In der Werkanmeldung wird der Komponist, falls vorhanden der Textdichter, ein eventuell beteiligter Musikverlag und, wenn vorhanden, auch ein Bearbeiter des Werkes angegeben. Die GEMA vergibt eine Werknummer für den jeweiligen Titel.
Diese Werknummer dient der weltweiten Identifikation des Titels und wird in der Anmeldung für audiovisuelle Werbespots vermerkt.
Hier finden Sie das Anmeldeformular der GEMA für ein Werk.
Voraussetzung für eine Werkanmeldung ist die GEMA Mitgliedschaft. Wer die Aufnahmegebühr bei der GEMA scheut, kann seinen Musiktitel auch einem der GEMA angehörigen Musikverlag zur treuhänderischen Anmeldung übertragen. Dadurch wird die Berechtigung zur Teilnahme an Tantiemen Ausschüttungen erlangt, auch ohne dass der Komponist selber Mitglied in der GEMA sein muss.


