Was muss man eigentlich tun um die Musik eines TV-Spots bei der GEMA anzumelden?
Als Hersteller eines Werbespots hat man auf der MAZ, die zum Sender geschickt wird, den Titel, ein Kürzel zur Spotversion und die Länge zu vermerken. Dazu schreibt man auch die Angaben zu dem oder den Komponisten, falls die vorliegen. Wenn es einen beteiligten Verlag gibt, sollte der auch vermerkt sein. Schwierig wird es, wenn es einen Spot mit einer Musik von einem Komponisten und einem Jingle eines anderen Komponisten gibt, der eventuell auch noch einen anderen, eigenen Verlag hat. Dann hat man auf dem MAZ Begleitschreiben neben den Angaben zu Spot-Titel und Länge schon eine ganze Menge Informationen unterzubringen.
Diese Angaben sind oft unvollständig, missverständlich, fehlerhaft übermittelt oder liegen den Menschen in den MAZ Räumen gar nicht vor.
Die auf der MAZ Begleitschreiben gemachten Angaben zu Komponisten und Verlagen werden vom Sender dann in eine Liste eingetragen, welche der GEMA als Sendeabfolge gemeldet wird.
Probleme entstehen bei der Zuordnung der Komponistenangaben zu den Spotversionen. Die GEMA versucht nun, auf Basis der Meldungen der Sender die im Spot verwendeten Werke den Komponisten zuzuordnen.
Die FFF-Abteilung einer Werbeagentur ist der Ansprechpartner, wenn es um die Bestätigung der Angaben zu Werbespots im Anmeldebogen der GEMA geht. (FFF= Film, Funk und Fernsehen). Der Hersteller des Werbespots muss mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen.
Hier sehen Sie das Anmeldeformular für Werbespots.


