
Die Unterscheidung zwischen Komponist und Verlag lässt sich folgendermassen erklären.
Der Komponist erstellt ein Werk. Der Verlag verlegt das Werk. Diese Aufgabenverteilung ist ein Überbleibsel aus früheren Zeiten.
In der Vergangenheit war der Komponist genau wie der Autor eines Buches heute auf einen Verleger angewiesen, der das Werk auch physisch in Form von Druckausgaben in den Handel brachte. Das war neben der öffentlichen Aufführung für die damaligen Komponisten die einzige Möglichkeit, ein Werk zu veröffentlichen. So war der Verleger entscheidend an der Verbreitung des Werkes beteiligt.
Deshalb ist der Verleger auch an den Tantiemen eines Werkes beteiligt. Und zwar in Höhe eines Drittels des Gesamtaufkommens bei öffentlichen Aufführungen im Fernsehen.
Ein Verlag sollte sich um die korrekte Anmeldung von TV-Werbespots bei der GEMA kümmern, die Werkanmeldungen vornehmen und die jährlichen Abrechnungen überprüfen.
Die Mitarbeiter der FFF-Abteilung (FFF= Film Funk Fernsehen) in Werbeagenturen sind die Ansprechpartner für den Verlag, wenn es um die Bestätigung der Angaben zu Werbespots im Anmeldebogen der GEMA geht.
Der Hersteller des Werbespots muss mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen.


