Der Begriff gemafrei in Bezug auf eine Stück Musik bedeutet, dass der Komponist der Musik nicht Mitglied in der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA ist.
In Österreich heisst es akm-frei (AKM)und in der Schweiz suisa-frei. Die Verwendung einer solchen Musik im Internet ist nicht meldepflichtig bei einer der genannten Verwertungsgesellschaften.
Gemafrei bedeutet nicht, dass man eine solche Musik einfach einsetzen darf, es wird eine Lizenzgebühr für die Nutzung bezahlt. Mit der Zahlung ist dann die Verwendung abgegolten.
Ein kompetenter Musikverlag verhilft auch gemafreien Komponisten zur Ausschüttung von Tantiemen für Werbespots, sollte ein Werbespot mit gemafreier Werbemusik im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Der Vorteil von gemafreier Musik liegt darin, dass man für Online-Nutzung keine Rechteeinholung bei der GEMA braucht. Für die Verwendung im Fernsehen macht es jedoch keinen Unterschied, ob eine Musik gemapflichtig ist oder nicht, denn die TV-Sender zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag für die Nutzung von GEMA-Repertoire im Programm und der Werbung.
Die Werbemusiktitel von musicready! weisen eine Besonderheit auf: Bei der Verwendung im Internet sind sie gemafrei, nur die Nutzung im TV gemapflichtig.


